Informationen zur Stiftung

Satzung, Gemeinnützigkeit

Die Satzung ist die Grundlage der Stiftungsarbeit. Sie legt die Zwecke, Ziele, Arbeitsweise und Organisation der Stiftung fest. Die Satzung datiert aus dem Jahr 2010, in dem die Stiftung von zwei Privatpersonen gegründet wurde.

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Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit duch das Finanzamt ist die weitere Grundlage unserer Arbeit. Die Stiftung ist seit ihrer Gründung als gemeinnützig ankannt. Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit regelmäßig und erteilt uns dann den sog. Freistellungsbescheid.

Grundsätze der Stiftungsarbeit

Die Qualität, Effizienz und Ordnungsmäßigkeit der Stiftungsarbeit sind uns wichtig. Wir haben uns den Grundsätzen der Stiftungsarbeit verpflichtetet, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen für die Miglieder festlegt. Wir sind seit Gründung der Stiftung anerkanntes Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

 

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